Ernährungstherapie/ Ernährungsberatung
Sie möchten eine qualifizierte Ernährungstherapie/ -beratung in Anspruch nehmen?
Um einen Kostenzuschuss Ihrer Krankenkasse (meistens ca. 75%-100%) zu erhalten,
ist die Ausstellung einer "Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung" (siehe Download)
oder eines Rezeptes , durch Ihren Arzt erforderlich.
Indikationen für eine Ernährungstherapie/ Ernährungsberatung können sein:
Sollten Sie eine andere Indikation erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.
Wie gehen Sie nun vor? Übersicht Handlungsablauf:
1. Die ärztlich ausgefüllte Notwendigkeitsbescheinigung oder ein Rezept zur
Ernährungsberatung mit Angabe der Indikation liegt vor -
bitte kopieren Sie diese/s
2. Nehmen Sie telefonischen Kontakt zu mir auf
- ich sende Ihnen einen Kostenvoranschlag und einen Antrag auf Kostenerstattung zu,
den Sie ergänzen und mit dem Original der/s Notwendigkeitsbescheinigung/Rezeptes
bei Ihrer Krankenkasse einreichen
4. Nach genehmigter Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse (meist auch vorab schon
telefonisch abzuklären) melden Sie sich umgehend zur Vereinbarung eines ersten
Beratungstermines
5. Zum ersten Beratungstermin haben Sie bitte die Kopie der/s Notwendigkeitsbesch./
Rezeptes, nach Möglichkeit aktuelle Blutwerte, ggf. einen Medikamentenplan
und weitere krankheitsspezifische Unterlagen
vorliegen
Ich freue mich Sie kennenlernen zu dürfen!
© 2021 Ernährungsberatung Melanie Kupke
info@ernaehrungsberatung-kupke.de